II. Diskriminierung von MigrantInnen im Arbeitsleben

Zuwanderer und ihre Nachkommen in zweiter und dritter Generation (im Folgenden: Auszeichnung für Verweis zu einem Begriff in den Begriffserklärungen in neuem Fenster MigrantInnen) sind in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere im Arbeits- und Berufsleben, noch immer zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt.
Die ungleichen Chancen und Benachteiligungen von MigrantInnen im Berufs- und Arbeitsleben sind Resultat einer Reihe von strukturellen und individuellen Faktoren:
Strukturelle Benachteiligungen betreffen allerdings nicht alle MigrantInnengruppen gleichermaßen: abhängig von aufenthaltsrechtlichem Status, Herkunftsland, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Bildungsstatus, oder sozio-ökonomischer Position variiert auch das Ausmaß rechtlicher und gesellschaftlicher Diskriminierung. Die benachteiligte soziale Position bestimmter MigrantInnengruppen korrespondiert mit ihrer Wahrnehmung und öffentlichen Stigmatisierung als „Fremde“: So sind jene MigrantInnen, die im öffentlichen Diskurs als weniger „assimiliert“ (wie bspw. islamische) oder mit negativen Stereotypen („Kriminelle“) stigmatisiert werden, dem offenen Rassismus am stärksten ausgesetzt.

1. Individuelle und institutionelle Diskriminierung

Entsprechend internationalen Konventionen (*) gegen rassistische Diskriminierung bedeutet Diskriminierung jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Basis der nationalen, ethnischen Herkunft, einer angeblichen „Rasse“, der Hautfarbe, kultureller oder religiöser Unterschiede getroffen wird, die entweder darauf abzielt oder dazu führt, dass einer bestimmten Personengruppe gleiche Chancen und Gleichbehandlung im Arbeits- und Berufsleben vorenthalten werden.
(*) [„Internationales Übereinkommen vom 7.3.1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“; International Labour Organisation (ILO) Discrimination (Employment and Occupation) Convention No.111, 1958]
Nicht jede Ungleichbehandlung ist automatisch gleichbedeutend mit einer Diskriminierung:
Unter Diskriminierung wird im Gegensatz zu gerechtfertigten Ungleichbehandlungen aufgrund objektiver Unterschiede (wie z.B. Qualifikation) nur eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung verstanden, der keine sachlich gerechtfertigten Kriterien zugrunde liegen.
Eine gängige Unterscheidung ist jene zwischen individueller und institutioneller Diskriminierung.
Unter individuellen Diskriminierungen werden zumeist jene Ungleichbehandlungen in persönlichen Interaktionen verstanden, die auf rassistischen Vorurteilen oder Einstellungen beruhen. Sie äußern sich in Anfeindungen, Missachtung, und Ausgrenzungen im alltäglichen Umgang.
Institutionelle Diskriminierung kann die Gesamtheit organisatorischer Strukturen, Prozesse und Verfahrensweisen umfassen, die einerseits Ungleichheit und Benachteiligung von MigrantInnen oder ethnischen Minderheiten produzieren und reproduzieren, und damit andererseits eine privilegierte Position für andere Personengruppen schaffen.
Wenn MigrantInnen z.B. überproportional in solchen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die eine Schlechterstellung gegenüber den österreichischen Beschäftigten bedeuten, kann dies Folge einer institutionellen Diskriminierung sein.
BEISPIELE

Personalrekrutierung:

interne Anwerbungsstrategien in Bereichen mit einer ethnisch segmentierten Beschäftigungsstruktur – wie ÖsterreicherInnen in Leitungsfunktionen, MigrantInnen in unqualifizierten Beschäftigungen – können ein Verfestigen bzw. eine Reproduktion dieser benachteiligenden Barrieren verursachen.

Stellenangebote,

die explizit nur für ÖsterreicherInnen inseriert werden und mit dem Kürzel „Nur Inländer“ (oder „Muttersprache Deutsch“) versehen sind. Solche diskriminierenden Stellenanzeigen schließen MigrantInnen generell aufgrund ihrer Herkunft und Nationalität aus. Wie eine Aktion der Beratungsstelle ZARA im Jahr 2003 gegen solche „Nur Inländer“ Inserate verdeutlichte, sind solche in Österreich durchaus noch häufig.


Im Allgemeinen wird zwischen unmittelbarer (direkter) und mittelbarer (indirekter) Diskriminierung unterschieden:
Unmittelbare Diskriminierung stellt eine offene Benachteiligung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der nationalen Herkunft, der Hautfarbe und anderer tatsächlicher oder vermeintlicher Gruppenmerkmale dar.
Diskriminierung kann indirekt aber auch in augenscheinlich neutralen Prozessen wirksam werden, die zwar keine Ungleichbehandlung auf Basis von Kriterien der Herkunft vorsehen, aber im Ergebnis MigrantInnen benachteiligen. Solche mittelbaren Diskriminierungen sind meist schwer erkenn- und fassbare Formen von Diskriminierung.
BEISPIELE

Bekleidungs- bzw. Uniform-Vorschriften

in Betrieben oder für bestimmte Berufsgruppen, die Angehörige aus Minderheitenreligionen aufgrund von religiösen Kleidungsvorschriften (wie Turban der Sikhs, Kopftuch bei muslimischen Frauen), von derartigen Stellen bzw. Aufgabenbereichen ausschließen.

Urlaubsregelungen:

Bei Betriebsferien oder Beschränkungen der maximalen Urlaubsdauer, werden oft die besonderen Bedürfnisse von MigrantInnen im Hinblick auf längere mehrwöchige Urlaubszeiten (am Stück) für Reisen in ihre weiter entfernten Herkunftsländer nicht berücksichtigt.


Nicht zuletzt kann auch eine Gleichbehandlung diskriminierende Effekte nach sich ziehen:
MigrantInnen werden bspw. mittelbar benachteiligt, weil durch eine formale Gleichbehandlung mit anderen Beschäftigten ihre besonderen Bedürfnisse bzw. ungleiche Ausgangsbedingungen nicht berücksichtigt werden.

2. Rassistische Stereotypen und Vorurteile

Rassismus basiert auf einer Stereotypisierung von Menschengruppen anhand von äußeren Merkmalen oder ihrer Herkunft, denen bestimmte qualitative Eigenschaften als naturgegeben und biologisch determiniert zugeschrieben werden. Rassismus geht von einer Rangordnung solcher Menschengruppen („Rassen“) aus, die eine Einteilung in höherwertige und minderwertige Gruppen vornimmt.
Der Rassismus äußert sich heute auf neue Weise, indem kulturelle Charakteristika oder „Kulturen“ die biologistisch geprägte Rassenkategorie weitgehend ersetzen: Dieser Form des kulturellen Rassismus liegt ein ähnliches Denkschema zugrunde, indem kulturelle Charakteristika von Gruppen ebenso als vererbte, unveränderbare Eigenschaften konstruiert werden, und bestimmte „Kulturen“ (wie z.B. die islamische) gegenüber anderen (wie der „europäischen“, „christlich-abendländischen“) als minderwertig qualifiziert werden. In diesem Zusammenhang wird individuelles Verhalten als Ausdruck einer zugeschriebenen „kulturellen Mentalität“ interpretiert und als solches negativ bewertet.
Wenn rassistische Ausgrenzungen gegenüber bestimmten Gruppen sich auch in Regeln, Verfahren institutionalisieren und (re-)produzieren, wird dies als institutioneller Rassismus bezeichnet.
Gesellschaftlich präsente rassistische Stereotypen und Diskurse beeinflussen unterschwellig Einstellungen und diskriminierendes Verhalten gegenüber MigrantInnen in der Arbeitswelt: Sie können sich u.a. in der Bewertung der Arbeitsleistung oder bei Beurteilungen von StellenbewerberInnen niederschlagen.
So z.B. wenn BewerberInnen aufgrund ihrer ausländischen Herkunft schon beim Erstkontakt abgelehnt und gar nicht für ein Bewerbungsgespräch in Betracht gezogen werden. Vorurteile äußern sich häufig darin, dass eine vermeintlich „andere kulturelle Mentalität“ von MigrantInnen als Hindernis für ihre Integration im Betrieb oder als Konfliktpotential am Arbeitsplatz beurteilt wird.
Nicht selten werden Diskriminierungen auch mit (potentiellem oder tatsächlichem) rassistischem Verhalten seitens der KundInnen gerechtfertigt: So zum Beispiel, wenn MigrantInnen nicht für bestimmte Tätigkeiten im Außendienst und KundInnenkontakt eingesetzt werden (Auszeichnung für Verweis zu anderem Kapitel  siehe dazu Abschnitt 6.5).
Rassistische Stereotypisierungen von MigrantInnen dienen auch dazu, deren tatsächlich oft vorhandene untergeordnete Position in der Beschäftigungshierarchie und zugleich die Bevorzugung von österreichischen Beschäftigten zu legitimieren.

3. Alltägliche Diskriminierung und Organisationskultur

Alltagsdiskriminierungen können auch Teil einer betrieblichen Organisationskultur sein:
Sie umfasst vor allem die informellen Regeln, Verhaltensnormen oder Wahrnehmungsmuster, die betriebliche Kommunikation, Entscheidungsfindung (wie z.B. Personalauswahl und Bewertung von Leistungen) oder persönliche Beziehungen prägen. Eine Organisationskultur kann insofern diskriminierend wirken, wenn in ihr die sozialen Charakteristika, Verhaltensnormen und Werte einer Gruppe, wie z.B. der inländischen/weißen, männlichen Beschäftigten dominieren und als soziale Norm gelten. Damit werden jene, die nicht dieser Norm entsprechen (wie MigrantInnen, ethnische Minderheiten, Frauen, u.a.) ausgeschlossen oder marginalisiert. Dies trifft auf klassische berufliche Männerdomänen ebenso zu wie auf Jobs, die traditionell inländischen ArbeitnehmerInnen vorbehalten blieben. Gerade solchermaßen „monokulturell“ geprägte Organisationsstrukturen, wo Unterschiede nicht als gleichwertig anerkannt werden, tragen zu einem abweisenden bzw. feindseligen Klima gegenüber MigrantInnen und anderen Minderheitenangehörigen bei.
Oftmals sind Diskriminierungsmuster gesellschaftlich so weit als „Normalität“ akzeptiert, dass sie nicht mehr infrage gestellt oder als Diskriminierungen wahrgenommen werden.
Gerade die offensichtliche Benachteiligung von MigrantInnen in allen möglichen Lebensbereichen, verstärkt den Eindruck, dass solche Ungleichheiten in tatsächlichen (in der Herkunft wurzelnden) Unterschieden begründet seien.

4. Subjektive Diskriminierungserfahrungen von MigrantInnen im Betrieb

Eine im Rahmen des Projekts „Gleiche Chancen im Betrieb“ durchgeführte Auswertung einer AK-Befragung [Zucha/SORA 2003] von insgesamt 803 ausländischen und eingebürgerten MigrantInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei ist eine der wenigen Untersuchungen zu den Diskriminierungserfahrungen von MigrantInnen am Arbeitsplatz.
Im Folgenden einige ausgewählte Ergebnisse der Befragung:
Laut SORA fühlte sich etwas mehr als ein Drittel der MigrantInnen im Arbeits- und Berufsbereich sehr oder ziemlich benachteiligt gegenüber ÖsterreicherInnen.
Hier zeigen sich Unterschiede hinsichtlich der Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsdauer und Herkunft:
Eine generelle Benachteiligung von ausländischen Beschäftigten gegenüber österreichischen KollegInnen im eigenen Betrieb nehmen rund ein Fünftel der Befragten in Bezug auf Bezahlung, bei der Arbeitsbelastung, bei der Zuteilung unangenehmer bzw. schwieriger Arbeiten und der Anerkennung von Leistungen wahr.
Am stärksten wird – von rund einem Viertel der befragten MigrantInnen – die Benachteiligung ausländischer Beschäftigter bei der Behandlung durch Vorgesetzte wahrgenommen.
Eine unterschiedliche Diskriminierungswahrnehmung zeigt sich auch nach Branchen und Betriebsgrößen:
Die SORA-Befragung bestätigt außerdem, dass MigrantInnen in hohem Maß von Arbeitsplatzunsicherheit und arbeitsrechtlichen Problemen (v.a. Kündigungsdrohung bei Krankenstand oder Verweigerung von Überstunden) betroffen sind.

Geringere Arbeitszufriedenheit

Im Vergleich der Arbeitszufriedenheit von MigrantInnen und österreichischen ArbeitnehmerInnen ohne Migrationshintergrund zeigt sich, dass die Zufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen unter MigrantInnen generell geringer ist.
Die höchste Zufriedenheit weisen MigrantInnen ebenso wie ÖsterreicherInnen in Bezug auf Beziehungen zu den KollegInnen auf (74% der MigrantInnen und 89% der ÖsterreicherInnen zeigen sich sehr oder ziemlich zufrieden).
Im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit insgesamt besteht unter MigrantInnen (61%) eine weit geringere Zufriedenheit als bei Nicht-MigrantInnen (81%).
Am geringsten ist die Zufriedenheit unter MigrantInnen (38%) mit Weiterbildungsmöglichkeiten, bei ÖsterreicherInnen (43%) dagegen bei Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, diesbezüglich sind 41% der MigrantInnen sehr oder ziemlich zufrieden.

Höhere Arbeitsbelastungen

Am stärksten belastet fühlen sich sowohl MigrantInnen (40%) als auch ÖsterreicherInnen (43%) durch Zeitdruck. Im Vergleich zu österreichischen Beschäftigten fühlen sich MigrantInnen weitaus höheren Belastungen ausgesetzt, in Bezug auf schlechte Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz (37% der MigrantInnen vs. 16% der ÖsterreicherInnen), die Unfall- und Verletzungsgefahr (30% vs. 13%) und seelisch belastende und aufreibende Arbeit (35% vs. 27%).
Quelle: Zucha/SORA 2003
 
Zum Weiterlesen

Die ausführlichen Ergebnisberichte der wissenschaftlichen Untersuchung zu „Diskriminierung von MigrantInnen am Wiener Arbeitsmarkt“ sind als Download unter www.gleiche-chancen.at abrufbar.

Agocs, C. ed. (2002): Workplace Equality. International Perspectives on Legislation, policy and practice. Kluwer Law International: The Hague/London/New York.

Bescamusa-Janssen/Scheve, S. – Anti-Rassismusinformations-Centrum NRW e.V., Hg. (2003): Interkulturelles Management in Beruf und Betrieb. IKO Verlag: Frankfurt.

Chinedu E./Schwab C. (2003): Study on Immigrants’ experiences of racism and discrimination in Austria, Final Report European Union Monitoring Centre (EUMC) Vienna, May 2003.

Kohlbacher, J./Reeger, U. (2003): Xenophobie aus der Perspektive der „Anderen“. Erfahrungen und Bewältigungsstrategien betroffener AusländerInnen. In: Fassmann, H./Stacher I. (Hg.): Österreichischer Migrations- und Integrationsbericht, Drava Verlag: Klagenfurt, S. 356-366.

Zucha, V./SORA (2003): Diskriminierungen von MigrantInnen am Arbeitsplatz. Diskriminierungsformen und -faktoren. Bericht im Auftrag der EP „Gleiche Chancen im Betrieb“, Oktober 2003, Wien.

ZARA Hg. (2004): Rassismus Report 2003. Einzelfallbericht über rassistische Übergriffe und Strukturen in Österreich. Wien, als download unter: www.zara.or.at