7.1 Kontrolle des Projektes

7.1.1 Kontrolle des Projektfortschrittes

Die laufende Kontrolle des Projektfortschritts obliegt der Projektleitung bzw., wenn bestellt, dem Projektcontrolling.
Wenn, wie in Abschnitt 4 empfohlen, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu Planung und Feinplanung durchgeführt wurden, ist es nun ein Leichtes, den Projektfortschritt jederzeit zu überprüfen.
Der Meilensteinplan, ständig aktualisiert und allen Teammitgliedern zugänglich, erlaubt einen raschen Vergleich der Soll-Vorgaben mit der Ist-Situation bezüglich des Projektfortschritts. Einen genaueren Überblick über das Projektgeschehen liefert der vernetzte Balkenplan.
Diese beiden Instrumente sind also nicht nur Planungstools, sondern sie dienen ebenso der effizienten Kontrolle des Projektfortschritts, wenn sie laufend gewartet und aktualisiert werden.
Ebenso ist bereits in der Feinplanung der Ressourceneinsatz festzulegen und kann nun laufend überprüft werden. Auch wenn offensichtlich kaum finanzielle Ressourcen oder solche in Form von Material einzuplanen waren, ist doch die personelle Ressourcenplanung zu überwachen.

7.1.2 Kontrolle der Erreichung des(r) Projektziele(s)

Im Projektauftrag ( Auszeichnung für Verweis zu anderem Kapitel siehe Abschnitt 3) sind die Zielsetzungen des Projektes genau definiert. Die Überprüfung der Erreichung der Ziele obliegt der Projektleitung, bzw. dem/der internen Projektauftraggeber/in, oder, bei größeren Projekten, dem Projektcontrolling.
Die eingesetzten Methoden zur Überprüfung der Zielerreichung sind von den Projektzielen abhängig. Ein Überblick über die Instrumente der Standortbestimmung findet sich in Auszeichnung für Verweis zu anderem Kapitel Abschnitt 4.
TIPP
Die Kontrolle des Projektfortschritts, also, dass alle Projektbausteine zeitgerecht umgesetzt wurden, gewährleistet noch nicht, dass man auch am Projektziel anlangt. Die Kontrolle der Zielerreichung laut Projektauftrag, also ob die inhaltlichen Ziele tatsächlich erreicht wurden, ist unerlässlich.