6.6 Die Rolle der Präventivkräfte bei der Umsetzung

Seit der Einführung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG) 1995, hat sich die Qualität der Arbeit von Präventivkräften deutlich verbessert und deren Einsatzgebiete wurden ausgeweitet Auszeichnung für Verweis zu anderem Kapitel siehe Abschnitt 4.4. Zunehmend mehr Unternehmen binden ihre Präventionsfachkräfte in MitarbeiterInnenprojekte (MitarbeiterInnenbefragung, Corporate Identity oder Diversity Programme) ein und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Präventionsfachkräfte genießen im Idealfall als BeraterInnen von ArbeitgeberInnen wie ArbeitnehmerInnen das Vertrauen sowohl von Führung wie MitarbeiterInnen und können daher in solchen Projekten vermittelnd und integrierend wirken.
TIPP
Es wird empfohlen, Präventionsfachkräfte (= Präventivkräfte) in die Steuergruppe zur Erstellung eines Code of Conduct einzubinden.
Wie können Präventivkräfte ein Unternehmen nun ganz konkret bei der Maßnahmenumsetzung unterstützen?

6.6.1 Arbeits–Sicherheits–Ausschuss

Zumindest ein bis zweimal pro Jahr finden in den Unternehmen s.g. ASA-Sitzungen statt, bei denen Gelegenheit besteht, sowohl die ArbeitgeberInnen- als auch die ArbeitnehmerInnen-Seite in einer gemeinsamen Sitzung auf für die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit relevante Aspekte eines „Multi Ethnic Workplace“ bzw. von Diskriminierung hinzuweisen und entsprechende Interventionen vorzuschlagen. Durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsplätze, Gespräche mit vielen MitarbeiterInnen und dem Einsatz von Screeninginstrumenten in Bezug auf Arbeitsfähigkeit, Interesse, Stressoren etc. Auszeichnung für Verweis zu anderem Kapitel siehe Abschnitt 4 erlangen Präventionsfachkräfte umfassende Erkenntnisse über die Situation von MigrantInnen und Minderheiten im Betrieb.

6.6.2 Information und Unterstützung

Präventivkräfte können und müssen zur Bestärkung und Durchsetzung der gesundheitsförderlichen Maßnahmen rechtliche Grundlagen heranziehen und den UnternehmerInnen die Konsequenzen bei Nichtbeachtung vor Augen führen. Nicht nur das ASchG (bzw. entsprechende Gesetze für Bundes- oder Landesbedienstete), sondern auch Verordnungen wie z.B. zum Thema Brandschutz, Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, Arbeitszeitenregelungen oder dergleichen betreffen alle MitarbeiterInnen und sind entsprechend einklagbar. Ebenso ist es Aufgabe der Präventivkräfte Unternehmen über neue Gleichbehandlungsrichtlinien und -gesetze Auszeichnung für Verweis zu anderem Kapitel siehe Infoteil zu informieren und sie bei der Umsetzung der darin beschriebenen Faktoren zu unterstützen.

6.6.3 Mögliche Aktivitäten und Schwerpunkte

Aktivitäten der Präventivkräfte selbst, um die Situation migrantischer ArbeitnehmerInnen zu verbessern, können in Abhängigkeit vom jeweiligen Hintergrund der Präventivkraft wie folgt sein:
TIPP
Präventivkräfte können ArbeitgeberInnen immer wieder unter Bezugnahme der beschriebenen gesetzlichen Grundlagen auf ihre Verpflichtungen für Gesundheit und Sicherheit für alle ArbeitnehmerInnen, insbesondere jene von migrantischen MitarbeiterInnen, hinweisen.

6.6.3.1 Bewusstseinsarbeit

Das Bewusstsein in Unternehmen für die Wichtigkeit der Sicherheit und Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen kann oft noch verbessert werden. Es ist Aufgabe der Präventivkräfte, hier Bewusstseinsarbeit zu leisten, um den MitarbeiterInnen und auch dem „unternehmensfremden“ Personal ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen.
Dies geschieht durch:

6.6.3.2 Schulungen und Trainings

Präventivkräfte können im Rahmen der Einsatzzeit diverse Schulungen durchführen.
Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

6.6.3.3 Unternehmens- oder Organisationsberatung

Auf dem Weg zu einem multikulturellen Unternehmen durchläuft eine Organisation charakteristische Phasen, die durch einen immer höheren Grad der Integration aber auch spezifische Schwierigkeiten und Stressoren gekennzeichnet sind.

Phase 1: Die unizentrische Arbeitswelt

Kennzeichen:
Nachteile/Risiken:

Phase 2: Das Melting Pot Unternehmen

Kennzeichen:
Nachteile/Risiken:

Phase 3: Der Multi Ethnic Workplace

Kennzeichen:
Nachteile/Risiken:
Schlagworte wie „keine Gleichstellung ohne Gleichwertigkeit“ oder „Individualität hat einen hohen Stellenwert“ und „Arbeitswelt ist auch zu Hause“, lernende Führungshaltung, Gesundheit, Befinden, Stress als Indikatoren für Monitoring, beschreiben die mehrdimensionalen Herausforderungen eines multi-ethnischen Zusammenarbeitens.
Doch die Auswirkungen lohnen den Aufwand. Das internationale Selbstverständnis und der internationale Selbst-wert machen immun gegen Abwertung von „außen“:
Multi Ethnic Workplace bedeutet Unterschiedlichkeit ohne Unterordnung und zeigt, dass die Entfaltung aller MitarbeiterInnen Produktivität und Gesundheit fördern kann Auszeichnung für Verweis zu anderem Kapitel siehe auch Abschnitt 1.2
Präventivkräfte können beim Monitoren von Diskriminierung (durch sorgfältiges Screenen von Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitsinteresse), bei der Erarbeitung von Codes of Conduct bzw. anderen Modellen bis hin zu Managing Diversity Konzepten hilfreich für das Unternehmen sein.

6.6.3.4 Beratung der ArbeitnehmerInnen

Präventivkräfte führen in ihrer Arbeit regelmäßige Befragungen von MitarbeiterInnen und Arbeitsplatzbegehungen durch. In diese Methoden können Fragestellungen von Diskriminierung sehr gut aufgenommen werden.
Die Präventivkraft hat aber auch die Aufgabe in Gesprächen mit der/dem einzelnen Arbeitnehmer/in beratend zur Seite zu stehen.
Die Erfahrung zeigt, dass bei der Beratung von MigrantInnen oft auch eine umfassendere Hilfestellung in Bezug auf Gesundheit erforderlich ist. Hierzu zählt zum Beispiel die Impfberatung oder bei Migrantinnen die Beratung über Brustkrebs Screenings etc.
TIPP
Das Potenzial von Präventivkräften kann und sollte in Unternehmen bei den genannten Fragestellungen viel stärker als bis dato üblich genutzt werden.