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Standortbestimmung
- Vielfalt in der Zusammensetzung der Belegschaft,
- auf Gleichstellung abzielenden Umgang mit Personalrekrutierung, Entlohnung, Arbeitszeit, Beförderung, Fort-/Weiterbildung und Zuteilung der Arbeitsbereiche bzw. -aufgaben,
- die Gleichstellung fördernde bzw. Diskriminierung aufdeckende und verhindernde Maßnahmen nach innen,
- auf Gleichstellung abzielendes Auftreten des Unternehmens nach außen,
- Verwendung geschlechtssensibler und auf Gleichstellung ausgerichteter Sprache und bildlicher Darstellung.
Es empfiehlt sich zur Konzeption und Durchführung einer solchen Standortbestimmung externe ExpertInnen heranzuziehen. Diese sollten sowohl Kompetenzen im Themenbereich Diskriminierung als auch in der Konzeption und Entwicklung von relevanten Datenerhebungsinstrumenten bzw. der Datenauswertung haben. Externe ExpertInnen können darüber hinaus den befragten MitarbeiterInnen einen vertrauensvollen und anonymisierten Umgang mit ihren Daten garantieren und bringen eine unvoreingenommene Außensicht mit.
















