Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)
Das GlBG ist der zentrale Ansatzpunkt für Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung in Österreich. Es trat am 1. Juli 1979 in Kraft und betraf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt. Durch die Novelle 2004 (BGBl 2004 I/66) wurde sein Anwendungsbereich ausgeweitet. Das GlBG regelt die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt (1. Teil), die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder sexuellen Orientierung (Anti-Diskriminierung – 2. Teil) und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen (Anti-Rassismus – 3. Teil).
Ergänzt wird es durch das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-G).