Ethnische Minderheit
Der Begriff der ethnischen Minderheit wird im österreichischen Kontext primär als Synonym für die autochthonen anerkannten Volksgruppen (nämlich: KroatInnen, SlowenInnen, UngarInnen, Roma, TschechInnen und SlowakInnen) verwendet. Österreichische StaatsbürgerInnen, die einer autochthonen Minderheit angehören, verfügen über eine Reihe von in völkerrechtlichen Verträgen und (Verfassungs-)Gesetzen verankerten Rechten, die ihnen z.B. die Verwendung ihrer Sprache im Behördenverkehr zusichern.
Als sogenannte „neue” Minderheiten werden oft die Nachkommen der Zuwanderergeneration seit den 1960er Jahren bezeichnet, die jedoch nicht als offizielle ethnische Minderheiten staatlich anerkannt sind.