EU-Anti-Diskriminierungs-Richtlinien, Antirassismus-Richtlinie
Die Antirassismus-Richtlinie (RL 2000/43/EG) wurde im Jahr 2000 erlassen. Sie verbietet Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ und ethnischen Herkunft in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Sie wurde im Gleichbehandlungsgesetz für private Dienstverhältnisse umgesetzt. Dieses spricht statt „Rasse“ und ethnischer Herkunft von ethnischer Zugehörigkeit.