Die Beschäftigungs-Rahmen-Richtlinie
Die Beschäftigungs-Rahmen-Richtlinie (RL 2000/78/EG) ergänzt die Antirassismus-Richtlinie. Sie verbietet Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der Behinderung und der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt.
Bezüglich der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung wurde sie in Österreich für private Dienstverhältnisse im Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt, Diskriminierung aufgrund einer Behinderung soll bis 2005 im Behinderteneinstellungsgesetz verankert werden.