ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG)

Dieses Bundesgesetz gilt für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen und regelt die Verpflichtung von ArbeitgeberInnen sich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gehen. ArbeitgeberInnen haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel (vgl. BGBl. 1994/450, in der Fassung BGBl. 2001 I/159).