GLEICHE CHANCEN - BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
Dieses Glossar dient der Klärung unterschiedlichster Begriffe aus verschiedenen Themenbereichen, die im Equal-Projekt «Gleiche Chancen im Betrieb» verwendet werden. Es erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit, da sich viele dieser Begriffe einer abschließenden Definition entziehen und sehr unterschiedlich verwendet werden.
Anti-Diskriminierung A.D. ist für sich genommen ein Unwort, da es nur ein spezielles Verhältnis zur → Diskriminierung bezeichnet, nämlich das dagegen sein. A.D. ist jedoch als Konzept interessant, das als Aufhänger von Kampagnen weite Verbreitung gefunden hat (Antidiskriminierungsgesetz). A.D. ist mehr als bloße →Nichtdiskriminierung, da sie Aktivität verlangt; sich konkret gegen Diskriminierung zu wenden und auch von anderen Diskriminierungsfreiheit zu verlangen. A.D. wird oft synonym für →Gleichstellung verwendet; dies wird jedoch insbesondere von weiten Teilen der Behindertenbewegung abgelehnt, die in der Forderung nach Gleichstellung vor allem noch mehr an sog. «positiven Maßnahmen» zu erkennen meinen.
Arbeitserlaubnis Sie ist in Österreich einem/r AusländerIn auf Antrag auszustellen, wenn der/die AusländerIn in den letzten 14 Monaten insgesamt 52 Wochen erlaubt beschäftigt war.
ArbeitsmigrantIn ArbeitsmigrantInnen sind MigrantInnen, die einen Zugang auf dem Arbeitsmarkt haben oder diesen Zugang suchen. Im Gegensatz zur Asylmigration behalten sich alle Staaten das Recht vor, über Aufenthaltsrecht und Rechtsstellung von ArbeitsmigrantInnen selbst zu entscheiden. Es gibt kein internationales Recht auf Aufnahme als ArbeitsmigrantIn und Zugang zum Arbeitsmarkt, auch nicht auf Familiennachzug. Die meisten Staaten schränken auch die Rechtsstellung von zugelassenen ArbeitsmigrantInnen gegenüber StaatsbürgerInnen ein, was sie gegenüber Konventionsflüchtlingen nicht dürfen.
Assimilation Vorgang der umfassenden
Übernahme von Sprache, kulturellen Traditionen, Wert- und Verhaltensmustern der
aufnehmenden Gesellschaft durch zuwandernde Personen. Assimilation kann als
Gegensatz zu einem kulturellen und ethnischen Pluralismus verstanden werden.
Assimilation ist ein völlig anderer Umgang
mit Vielfalt als →Integration. Diese beiden Begriffe sollten klar voneinander
getrennt und bewusst verwendet werden.
AsylantIn Bezeichnung für →AsylwerberIn; der Begriff AsylwerberIn ist diesem vorzuziehen, da AsylantIn oft mit negativem Unterton verwendet wird.
AsylwerberIn Personen die einen Antrag auf Gewährung politischen Asyls im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben und sich derzeit im Verfahren befinden. AsylwerberInnen haben zumindest einen vorläufigen Abschiebungsschutz.
AusländerIn Der Begriff AusländerIn sollte deckungsgleich mit dem des/der →Fremden sein, und ist dies juristisch gesehen auch (Gemäß § 2 AuslBG gilt als Ausländer, wer nicht die österreichische Staatsürgerschaft besitzt). Der Begriff wird aber im Sprachgebrauch auch für österreichische StaatsürgerInnen verwendet, die oder deren Eltern nicht gebürtige ÖsterreicherInnen sind oder waren. Als AusländerIn im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (§ 1 Absatz 1) gilt, wer nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Das entspricht der Definition des Fremden gemäß § 1 Absatz 1 Fremdengesetz.
Befreiungsschein Einem/r AusländerIn in
Österreich ist ein Befreiungsschein auszustellen, wenn er/sie
1.) während der letzten acht Jahre mindestens fünf Jahre im Bundesgebiet im
Sinne des § 2 Abs. 2 mit einer dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes
unterliegenden T6auml;tigkeit erlaubt beschäftigt war, oder
2.) mindestens fünf Jahre mit einem/einer österreichischen StaatsbürgerIn
verheiratet war und seinen/ihren Wohnsitz im Bundesgebiet hat, oder
3.) das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (jugendlicheR AusländerIn) und
sich wenigstens ein Elternteil mindestens fänf Jahre rechtmä&sclig;ig im Bundesgebiet
aufgehalten hat, wenn
a) er/sie sich mehr als die halbe Lebenszeit rechtmä&sclig;ig im Bundesgebiet aufgehalten hat oder
b) er/sie seine/ihre
Schulpflicht zumindest zur Hälfte im Bundesgebiet erfüllt und auch beendet hat,
oder
4.) das 19. Lebensjahr vollendet hat, die Voraussetzungen der Z 3 bei
Vollendung des 19. Lebensjahres erfüllt waren und er/sie sich während der
letzten fänf Jahre mindestens zweieinhalb Jahre im Bundesgebiet aufgehalten
hat.
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Beschäftigungs- bewilligung |
Sie erlaubt einem/einer ArbeitgeberIn, einen/eine AusländerIn auf einem Arbeitsplatz für längstens ein Jahr zu beschäftigen. |
Brain-drain Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte. Brain-drain stellt für das Herkunftsland einen Verlust an menschlichen Ressourcen dar.
Brain-waste Die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte wird dann zu einem Brain-waste, wenn die tatsächliche Beschäftigung im Zielland nicht der Qualifikation entsprechend erfolgt.
Bruttozuwanderung Zahl der innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zugewanderten Personen ohne Berücksichtigung der Abwanderung. (→Nettozuwanderung)
Change Management Der Begriff beinhaltet
sowohl die Aufgabe der Leitung eines organisationalen Veränderungsprozesses,
als auch die Berufssparte des Change Managements sowie Change Management als Wissenschaftsbereich.
(→Organisationsentwicklung)
Code of Conduct (CoC) bedeutet auf Deutsch Verhaltenskodex. Wir verwenden den englischen Ausdruck deshalb, da CoCs in anglo-amerikanischen Ländern eine lange Tradition haben, während sie in Österreich noch unüblich sind. Sie bestehen aus einem Leitbild, zu dem sich die Unternehmensführung bekennt und das sie für alle Unternehmensangehörigen f&üuml;r verbindlich erklärt. Die Verbindlichkeit zeigt sich darin, dass es Organe (z.B. Ombudspersonen) und Verfahren gibt, um die Einhaltung dieses Leitbildes durchzusetzen. CoCs ergänzen die, in Österreich gebräuchlichen, arbeitsrechtlichen Instrumente - wie eine Betriebsvereinbarung -, können diese aber nicht ersetzen.
Corporate Identity vor allem in Bezug auf eine Unternehmensidentität verwendet; im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens angestrebtes einheitliches Firmenbild, in dem sich das Selbstverständnis hinsichtlich Leistungsangebot und Arbeitsweise widerspiegelt.
Dequalifizierung bedeutet die Einstellung einer Arbeitskraft für eine Stelle, in der die verlangten Qualifikationen deutlich unter dem mitgebrachten Ausbildungsniveau und der bereits gesammelten Berufserfahrung dieser Person liegen.
Teilzeitbeschäftigte sind oft schlechter
gestellt als Vollzeitbeschäftigte. Da Frauen aufgrund der gesellschaftlich
bedingten Geschlechtsrollenzuweisung die weit überwiegende Zahl der Teilzeitbeschäftigten
stellen, hat der Europäische Gerichtshof schon 1986 festgestellt, dass eine
Versorgungsordnung, die für die Teilzeitbeschäftigten anders als für die
Vollzeitbeschäftigten keine betriebliche Altersversorgung vorsieht, eine
mittelbare unzulässige Lohndiskriminierung darstellt.
Mittelbare Diskriminierung liegt auch vor, wenn z.B. eine Betriebsordnung
vorsieht, dass Beschäftigte eine Kappe tragen müssen. Diese Pflicht trifft zwar
alle Menschen gleich, sie benachteiligt aber solche, die aus religiösen Gründen
z.B. einen Turban tragen. (Ausnahmefälle sind umstritten, z.B. wenn es um
Gefährdung geht, wie im Falle von Schutzkleidungen von BauarbeiterInnen; die
Judikatur dazu ist nicht einheitlich).
Drittstaaten sind Staaten, die nicht Vertragspartei des EWR-Abkommens sind (3 1 Absatz 10 Fremdengesetz, § 2 Absatz 9 Ausländerbeschäftigungsgesetz).
Entwicklungs-partnerschaft (EP) |
EPs sind die einzelnen Projekte innerhalb des Equal-Programms der EU.
Unsere EP "Gleiche Chancen im Betrieb" erstellt z.B. für 6-10
Unternehmen Codes of
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Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass die Umwelt die ‘Ethnie’ als einheitliche, kulturell differente Gruppe wahrnimmt oder explizit anerkennt. Im Sinne einer sozialen Gruppenkonstruktion ist ‘Ethnie’ damit kein feststehendes, sondern ein historisch und politisch wandelbares Konzept. Die ‘ethnischen’ Merkmale können auch als Ausgrenzungs- und Diskriminierungskriterien oder als Kriterien für besondere Rechte auf sozialer oder politischer Ebene dienen. (Ethnische Minderheiten)
Ethnozentrismus Jene Weltanschauung, nach
der die eigene Gruppe das Zentrum aller Dinge ist und alle anderen im Hinblick
auf sie eingestuft und bewertet werden. D.h. die eigenen Traditionen,
(Verhaltens-)regeln, etc. werden positiv besetzt während die der ‘Anderen’
tendenziell negativ bewertet werden.
(→ Diskriminierung, Stereotyp, FremdeR)
Frauenförderung Unter Frauenförderung werden Zielsetzungen und Maßnahmen (Vorschläge) auf gesellschaftlicher, politischer und gesetzlicher, aber auch betrieblicher Ebene verstanden, die zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen führen sollen. Ab Beginn der 90er Jahre wird jedoch immer stärker der Chancengleichheitsbegriff verwendet. Zielsetzung ist letztendlich die Schaffung gleicher Lebenschancen, und die Möglichkeit für alle die gegebenen materiellen und gesellschaftlichen Ressourcen gleichermaßen zu nutzen.
Feminismus Der politische Begriff Feminismus ist ein sehr differenzierter: Feminismus kann nicht als etwas Einheitliches begriffen werden, sondern muss als Theorie und Praxis gesehen werden, die widersprüchlichen Prozessen und Wandlungen unterliegen. Prinzipiell wird eine kritische Perspektive gegenüber der politischen, ökonomischen wie sozialen Situation von Frauen eingenommen, sowie Gender als zentrales Element der Analyse verwendet. Eine starke Strömung des Feminismus verstand sich als kompromisslose Parteilichkeit für Frauen.
Gleichstellung Gleichstellung heißt, alle Menschen ohne Unterscheidung von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung wahrzunehmen und zu behandeln. Dafür müssen oft Maßnahmen getroffen werden, die über die bloße →Gleichbehandlung hinausgehen. Erst durch Bevorzugung diskriminierter oder benachteiligter Bevölkerungsgruppen in Form von Fördermaßnahmen, insb. mit Hilfe des Instruments der →positiven Diskriminierung, also durch eine vorübergehende gezielte Ungleichbehandlung, wird der erstrebte Zustand der Chancengleichheit erreicht. Ab diesem Zeitpunkt kann auf das System der Gleichbehandlung übergegangen werden.
Gleichbehandlung Gegenüber allen Menschen werden die gleichen Maßstäbe angewandt. Bloße G. reicht aber bei nicht bestehender Chancengleichheit nicht aus, um tatsächliche &rarrGleichstellung herzustellen.
Integration Integration (Zusammenhalt, Hereinnahme) bezeichnet alle jene Prozesse, durch die EinwanderInnen zu anerkannten Mitgliedern der aufnehmenden Gesellschaft werden. Integration ist ein gegenseitiger Prozess, der sowohl von MigrantInnen als auch von der aufnehmenden Gesellschaft Bemühungen und Entgegenkommen verlangt. (im Gegensatz zu →Assimilation)
Kultur 1) Die Gesamtheit aller
geistigen und materiellen Lebensäußerungen einer menschlichen Gesellschaft →
Kultur im weiteren Sinne.
2) Kultur im engeren Sinne - alle längerfristig gewachsenen, vorherrschenden
Weltbilder einer Gesellschaft und die daraus abgeleiteten Praktiken, welche dem
Individuum über soziale Beziehungen vermittelt werden. Bei diesem kognitiven
Lernprozess gestaltet und transformiert der Einzelne seine Kultur mit.
Kultur befindet sich in einem ständigen Veränderungsprozess (nicht statisch), kann
in sich sehr heterogen sein und nicht unbedingt an ein bestimmtes Territorium
gebunden. Es handelt sich also nicht um ein abgeschlossenes, von der Außenwelt
isoliertes, einheitliches Ganzes.
Minderheit ist eine Gruppe von
Menschen, die sich in einem oder mehreren Merkmalen von der Mehrheit einer
Gesellschaft oder Gruppe unterscheiden. Im Kontext der Bekämpfung von
Diskriminierung am Arbeitsplatz wird meist nur dann von “Minderheiten”
gesprochen, wenn diese - zahlenmäßig unterlegene Gruppe - von Diskriminierung
betroffen ist.
Bezüglich der ethnischen Herkunft können autochthone Minderheiten und so
genannte “neue”
Minderheiten unterschieden werden.
Autochthone, also alteingesessene, Minderheiten sind in Österreich z.B. die
Kroaten im Burgenland oder die Slowenen in Kärnten. Österreichische
StaatsbürgerInnen, die einer autochthonen Minderheit angehören, verfügen über
eine Reihe von in völkerrechtlichen Verträgen und (Verfassungs-)Gesetzen
verankerten Rechten, die ihnen z.B. die Verwendung ihrer Sprache im Verkehr mit
Behörden zusichern.
Als “neue” Minderheiten werden dagegen oft MigrantInnen genannt, die aufgrund
ihrer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft starken Diskriminierungen
ausgesetzt sind und kaum rechtlich geschützt sind.
Andere von Diskriminierung betroffene Minderheiten sind etwa Schwule und Lesben
oder Menschen mit Behinderung.
Manchmal werden auch Frauen auf Grund ihrer vielfältigen gesellschaftlichen
Schlechterstellung als Minderheit bezeichnet, auch wenn sie zahlenmäßig
gegenüber Männern die Mehrheit bilden.
Organisationskultur Organisationskultur (OK) sind die von den Mitgliedern einer Organisation gemeinsam getragenen Grundüberzeugungen, Werte und Einstellungen, die sich in kognitiv-sprachlichen Symbolisierungen (Ideologie, Mythen, Geschichten, Sprache usw.), in standardisierten Verhaltensweisen (Sitten und Gebräuche, Rituale, Zeremonien, Feiern usw.) und in unmittelbar wahrnehmbaren Produkten (=Artefakte: Gegenstände des täglichen Gebrauchs, Technologien, Gebäude, Kleidung usw.) äußern. OK ist das Produkt kollektiven, gesellschaftlichen und individuellen Handelns. Weitere Charakteristika sind die Tradierung, Entwicklungsfähigkeit sowie die Unwägbarkeit/Unfassbarkeit (man muss sie über Symbole interpretieren). Organisationskulturen beeinflussen Wahrnehmungs- und Handlungsmuster und wirken gegebenenfalls koordinierend. Wesentliche Funktion der OK ist es die Integration und Motivation der Organisationsmitglieder über den Aufbau einer organisationsbezogenen Identität und eines “Wir-Gefühls” zu ermöglichen.
Positive
Diskriminierung Das Konzept der P. D.
wurde in Bezug auf rassistische Diskriminierung insbesondere im
anglo-amerikanischen Raum entwickelt. P. D. ist dabei die zeitlich begrenzte
Bevorzugung von Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, die über
längere Zeit (historisch gewachsenes Missverhältnis) diskriminiert worden ist
(insb. Bildungsprogramme, Arbeitsplätze, und ähnliches)
Art. I Abs. 4 der UN-Rassendiskriminierungskonvention stellt klar, in welchen
Grenzen ‘positive Diskriminierung’ von schutzbedürftigen (Minderheiten-)Gruppen
erlaubt sein soll. Absolute Schranke für derartige Maßnahmen ist jedenfalls die
bereits erreichte Gleichberechtigung bzw. Gleichbehandlung.
Das Synonym ‘positive Maßnahmen’ vermeidet die sprachlich-logische Inkohärenz
von P.D.
SaisonarbeiterIn Gemäß § 9 FrG 1997 ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ermächtigt, im Falle eines kurzfristig auftretenden oder vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem vorhandenen Arbeitskräftepotential nicht abgedeckt werden kann, eine Saisonarbeitskräfteverordnung zu erlassen. Eine solche Verordnung legt Kontingente für die Beschäftigung von AusländerInnen innerhalb des Rahmens, der in der Niederlassungsverordnung vorgegeben ist, fest. Im Rahmen dieser Kontingente dürfen Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, die maximal sechs Monate, bei ErntehelferInnen maximal sechs Wochen gültig sind. Damit ist auch ein befristetes Aufenthaltsrecht verbunden.
Sexismus wird wie der Rassismus als Ideologie verwendet, um Eingrenzungs- und Ausgrenzungspraktiken zu bewirken. Im Sexismus werden biologisch-sexuelle Merkmale als absolute Unterschiede gesetzt und in deterministischer Weise mit einer Reihe von (realen und fiktiven) biologischen und kulturellen Eigenschaften in Verbindung gebracht, um verschiedenen Kategorien des Menschen zu bezeichnen. Es werden Unterschiede im biologischen Geschlecht (sex) zur Grundlage für die Konstruktion des sozialen Geschlechts (gender) gemacht.
Stereotyp Bezeichnung für stark
vereinfachte Verallgemeinerungen und schablonenhafte Beurteilungen (→ Vorurteil) in Bezug auf Personen
oder Gruppen. Beispiele: Alle Deutschen sind fleißig, alle Italiener lieben
Nudeln usw.
→ Vorurteile bauen
auf Stereotypen auf.
Sündenbock Jemanden zum Sündenbock machen, bedeutet, eine Person oder eine Gruppe für etwas verantwortlich zu machen, obwohl die Schuld und die Gründe für einen Missstand in Wirklichkeit woanders liegen. Den “Sündenböcken” werden in weiterer Folge soziale Privilegien, politische Rechte, das Recht auf gewisse Arbeitsplätze etc. abgesprochen.
Wirtschaftsflüchtling jemand, der/die sein/ihr Land aus wirtschaftlichen Gründen verlässt. Dieser Begriff wird oft diskriminierend, weil unterstellend verwendet.
Xenophobie Aus dem Griechischen (xenos = fremd, phobos = Furcht), Xenophobie meint daher “Fremdenfurcht”. Das ist eine unangemessene Furcht, die eine ablehnende, feindselige, mitunter bis zum Hass gesteigerte Einstellung gegenüber Personen und Institutionen fremder Kulturzugehouml;rigkeit zur Folge hat. Xenophobie äußert sich unter anderem in feindseligen Einstellungen gegenüber MigrantInnen. Bestimmt wird die Xenophobie von diffusen Bedrohungsgefühlen, aber auch von Angst vor gesellschaftlichem Abstieg sozial schwächerer Gruppen im Wettbewerb mit MigrantInnen um knappe Ressourcen wie Arbeitsplätze und Wohnungen. (siehe dazu auch → Fremdenfeindlichkeit)
Literaturnachweis:
- Asylkoordination Österreich: http://www.asyl.at
- Bauböck, Rainer: Symposium: Sprache und Integration. Zur Integration von Einwanderern Über demokratische Werte und kollektive Identitäten.- Wien: Februar 2000 (http://www.univie.ac.at/oedaf/symposium).
- Bauböck, Rainer (o.J). Österreichische Migrationspolitik http://www.migration.cc/40jahre.html
- Bendl, Regina, Ulrike Papouschek, Ulli Pastner(Hrsg.): Im Aufbruch Betriebliche Frauenförderung in Österreich.- Peter Lang GmbH 1998.
- Caglar, Gazi, Peyman Javaher-Haghighi (Hrsg.): Rassismus und Diskriminierung im Betrieb.- VSA-Verlag 1998.
- Dazugehören? Fremdenfeindlichkeit, Migration, Integration/Forum Politische Bildung (Hrsg.). Innsbruck, Wien: Studien-Verlag 2001 (Informationen zur Politischen Bildung; Sonderbd.).
- Equal-Partnerschaft ⁄Gleiche Chancen im Betrieb⁄ Betriebe ohne Rassismus⁄ Diskriminierung im Betrieb ⁄ Kriterien und Auftreten. Argumentationslinie für die Modellbetriebe.- Wien: 2003.
- Gender Mainstreaming. Leitfaden in der Milena-Schriftenreihe des Frauenbüros.- Wien 2000.
- Gontovos, Konstantionos: Psychologie der Migration.- Argument Verlag 2000.
- Kolodej, Christa: Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz und seine Bewältigung.- Wien 1999.
- Kristeva, Julia: Fremde sind wir uns selbst.- Suhrkamp 1990.
- Loden, Marilyn: Implementing Diversity.- McGraw-Hill 1996.
- Loden, Marilyn, Judy B. Rosener: Workforce America! Managing employee diversity as a vital resource.- McGraw-Hill 1991.
- Matouschek, Bernd: Böse Worte? Sprache und Diskriminierung. (2. Auflage).- Klagenfurt/Celovec: Drava Verlag 2000.
- Niedl, Klaus: Mobbing/Bullying am Arbeitsplatz. Eine empirische Analyse zum Phänomen sowie zu personalwirtschaftlich relevanten Effekten von systematischen Feindseligkeiten.- München 1995.
- Rohr, Elisabeth, Mechild M. Jansem (Hrsg.): Grenzgängerinnen.- Psychosozial Verlag 2002.
- Roth, Klaus (Hrsg.): Mit der Differenz leben.- Waxmann Münster 1996.
- Schlaugat, Kerstin: Mobbing am Arbeitplatz. Eine theoretische und empirische Analyse.- München 1999.
- Theunissen, G. / Plaute, W.: Empowerment und Heilpädagogik.- Freiburg 1995.
- Wolf, Andrea (Hrsg.): Neue Grenzen. Rassismus am Ende des 20. Jahrhunderts.-Wien: Sonderzahl Verlag 1997.
- Wolf, Patrick, Rainer Bauböck: Wege zur Integration.- Klagenfurt/Celovec: Drava Verlag 2001.